Ziele

  • Die Entwicklung, Legitimation und Etablierung eines eigenständigen Berufsbildes sowie die Legitimation und Etablierung der Berufsbezeichnung Diplomierte Reiki-TherapeutIn im Österreichischen Gesundheitswesen unter Berücksichtigung des Ausbildungsvorbehaltsgesetzes 1996, BGBl. Nr. 378/1996.
  • Erstellung von Qualitätsstandards für die Ausübung von Reiki, Qualitätssicherung, insbesondere laufende Qualitätskontrolle.
  • Förderung von Ausbildungen und Ausbildungsstellen mit entsprechenden, klaren Qualitätskriterien bezüglich Umfang und Inhalt der Ausbildung.
  • Erwirkung eines gesetzlichen Tätigkeitsschutzes.
  • Erstellen und Wahrung von ethischen Richtlinien.
  • Die Wahrung der fachlichen, sozialen und wirtschaftlichen Interessen der Vereinsmitglieder gegenüber Behörden, Institutionen aller Art, anderen Berufsgruppen und der Öffentlichkeit.
  • Die Förderung der beruflichen Weiterbildung.
  • Förderung wissenschaftlicher Arbeiten, um die Wirkweise und die Wirksamkeit von Reiki besser empirisch erheben und nachweisen zu können.
  • Die Förderung des Kontaktes und Erfahrungsaustausches unter den Vereinsmitgliedern und die Erfassung der ausgebildeten Reiki-TherapeutInnen in Österreich.
  • Kommunikation und Kooperation mit öffentlichen und privaten Institutionen und Behörden im In- und Ausland.
  • Aufklärung der Öffentlichkeit über Wesen und Wirkweise von Reiki.
  • Koordination der Ausbildungsmodelle in Österreich und die Kontaktnahme mit Ausbildungsstätten im In- und Ausland.