Die Entwicklung, Legitimation und Etablierung eines eigenständigen Berufsbildes sowie die Legitimation und Etablierung der Berufsbezeichnung Diplomierte Reiki-TherapeutIn im Österreichischen Gesundheitswesen unter Berücksichtigung des Ausbildungsvorbehaltsgesetzes 1996, BGBl. Nr. 378/1996.
Erstellung von Qualitätsstandards für die Ausübung von Reiki, Qualitätssicherung, insbesondere laufende Qualitätskontrolle.
Förderung von Ausbildungen und Ausbildungsstellen mit entsprechenden, klaren Qualitätskriterien bezüglich Umfang und Inhalt der Ausbildung.
Erwirkung eines gesetzlichen Tätigkeitsschutzes.
Erstellen und Wahrung von ethischen Richtlinien.
Die Wahrung der fachlichen, sozialen und wirtschaftlichen Interessen der Vereinsmitglieder gegenüber Behörden, Institutionen aller Art, anderen Berufsgruppen und der Öffentlichkeit.
Die Förderung der beruflichen Weiterbildung.
Förderung wissenschaftlicher Arbeiten, um die Wirkweise und die Wirksamkeit von Reiki besser empirisch erheben und nachweisen zu können.
Die Förderung des Kontaktes und Erfahrungsaustausches unter den Vereinsmitgliedern und die Erfassung der ausgebildeten Reiki-TherapeutInnen in Österreich.
Kommunikation und Kooperation mit öffentlichen und privaten Institutionen und Behörden im In- und Ausland.
Aufklärung der Öffentlichkeit über Wesen und Wirkweise von Reiki.
Koordination der Ausbildungsmodelle in Österreich und die Kontaktnahme mit Ausbildungsstätten im In- und Ausland.